Evakuierungshelfer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung im Unternehmen Personen zu benennen. Damit diese ihre Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen sowie in Gefahrensituationen souverän und gelassen handeln können, müssen sie entsprechend geschult sein.

Die med1plus GmbH bietet daher die Qualifizierung zum Evakuierungshelfer (m/w/d) sowie regelmäßige Fortbildungen an. Das umfasst natürlich auch eine entsprechende Erste-Hilfe-Schulung.

Bei Eintritt eines Schadenereignisses wie z.B. Unfall, Brand, Unwetter oder auch Bedrohungen, müssen die Personen in den betroffenen Gebäuden schnell und sicher evakuiert werden.

Der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Beschäftigten, sowie der Besucher und Angestellten anderer Firmen auf dem Betriebsgelände, stehen da bei immer im Vordergrund.

In unserer Schulung vermitteln wir Ihnen die nötigen Kenntnisse um auch in Ausnahmesituationen besonnen und zielgerichtet zu reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Kursinhalte Theorie und Praxis

Theorie:

  • Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-033
  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Erkennen von Brandgefahren
  • Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall
  • Alarmpläne und Notfallpläne
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Organisation an Sammelstellen
  • etc.

Praxis:

  • Begehung ihrer vorhandenen Flucht und Rettungswege
  • Begehung und erörtern ihrer vorhandenen Brandschutztechnischentechnischen Einrichtungen

Kursdauer und Preise

6 UE á 45 min Theorie.

Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße, ihrer örtlichen Gegebenheiten und vorhandenen Brandschutztechnischen Anlagen ab.

79,00€ je Teilnehmer

Nach erfolgreichem Abschluss erhält jeder/e Teilnehmer/in eine Teilnahmebestätigung.

Der Abschluss ist so lange gültig, bis es Bedarf für eine Wiederholungsschulung (§ 12 ArbSchG) gibt.
Eine Auffrischung dieses Kurswissens sollte mindestens alle 3 Jahre stattfinden.
Eine Brandschutzunterweisung muss jährlich durchgeführt werden !!

Diese Schulung bieten wir Ihnen als Inhouse Schulung in Ihrem Unternehmen an.

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