Betriebssanitäter:in

Notwendig ist ein Betriebssanitäter generell, wenn in einem Betrieb mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Häufigkeit, Art und Schwere der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Grundlage für die Beurteilung ist die Unfallstatistik und die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung.

Aufgabe des Betriebssanitäters ist es, bei Arbeitsunfällen und akuten Erkrankungen von Mitarbeitern erweiterte Erste Hilfe zu leisten. Er ist wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Rettungskette zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst. Währen die Ersthelfer für die unmittelbare erste Hilfe ausgebildet sind und insbesondere lebensrettenden Sofortmaßnahmen einleiten, wird der Betriebssanitäter je nach Art und Schwere der Verletzung an den Unfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht. Er führt weitergehende Maßnahmen der Notfallver-sorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch und setzt dabei entsprechende Geräte ein.

Betriebssanitäter:in Grundkurs

In der Grundausbildung (mindestens 63 UE, zuzüglich Prüfungszeit) werden grundlegende, allgemeingültige sanitäts- und rettungsdienstliche Inhalte vermittelt

Betriebssanitäter:in Aufbaukurs

Im Aufbaulehrgang (mindestens 32 UE, zuzüglich Prüfungszeit) vorwiegend auf die betrieblichen Aufgaben abgestellte Inhalte vermittelt.

Betriebssanitäter:in Fortbildung

Die Lernpartner werden auf der Grundlage der im Grund- und Aufbaulehrgang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ihr Wissen und Können festigen und vertiefen sowie den aktuellen Anforderungen entsprechend anpassen. Die Fortbildung dient somit der Qualitätssicherung im Aufgabengebiet des Betriebssanitäters.

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