Gesunde Mitarbeiter halten auch Ihr Unternehmen fit! Achten Sie als Unternehmer auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, wirkt sich das auch auf den Erfolg Ihres Unternehmens aus. Gesunde Mitarbeiter sind zufriedener, motivierter und kreativer. Unsere Arbeitsmediziner helfen Ihnen dabei, Ihre Beschäftigten gesund zu halten. Sie beraten sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nicht nur in der Arbeitsmedizin, sondern unterstützen eine bessere Vorsorge und zeigen auf wie Gefährdungen und Berufskrankheiten minimiert werden können.
Das fordert der Gesetzgeber Die Rahmenbedingungen und den Mindeststandard des betrieblichen Gesundheitsschutzes formuliert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitsschutz im Sinne des Gesetzgebers geht über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten hinaus: Eigenverantwortung sowie systematische und konsequente Prävention sind moderne aktuellen Anforderungen an den modernen Arbeitsplatz.
Untersuchungen, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge des Arbeitsschutzgesetzes
Die Vorsorge wird durch unseren Betriebsarzt durchgeführt und beinhaltet sowohl die Anamnese, als auch eine Beratung für Maßnahmen zum Arbeitsschutz für die Beschäftigten.
G20 Hörtest
G24 Allergie / Haut
G25 Fahrtüchtigkeit
G37 Bildschirmarbeitsplatz
G41 Arbeiten mit Absturzgefahr
G42 Infektionsgefahr
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