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Sicherheitsbeauftrager

Der Sicherheitsbeauftragte ist häufig erster Ansprechpartner in allen Themen des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter und unterstützt hiermit den Unternehmer und die Führungskräfte.

Welche Voraussetzungen sollte ein Sicherheitsbeauftragter mitbringen?

  • Akzeptanz bei seinen Kollegen
  • Sozialkompetenz und eine gute Beobachtungsgabe
  • Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen
  • engagiert, teamfähig und kontaktfreudig
  • langjährige Berufserfahrung
  • Fachkunde in seinem Zuständigkeitsbereich
  • Stärken und Schwächen in seinem Bereich kennen
  • gutes technisches Verständnis

 

Haftet der Sicherheitsbeauftragte im Falle eines Unfalls?

Sicherheitsbeauftragte sind vom Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften vorgesehen, den Unternehmer zu beraten und zu unterstützen, Arbeitsunfälle zu verhindern und Berufskrankheiten zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um ein Ehrenamt. In seiner Funktion trägt der Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich keine zivil- oder strafrechtliche Verantwortung.

 

 

Rechtliche Grundlage

  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Regel 100-001